Der Notar hilft dem Erblasser bei der Abfassung des Testaments und es ist davon auszugehen, dass ein notarielles Testament formgültig abgeschlossen wurde. Der Notar gibt zu Protokoll, dass er sich von der Testierfähigkeit des Erblasser persönlich überzeugt hat. Der Notar ist dazu verpflichtet, das Testament beim Amtsgericht zu hinterlegen. Somit ist es vor Fälschungen geschützt und wird nach dem Tode des Erblassers aufgefunden.
 

Öffentliches Testament

Rechtsanwalt und Notar Peter Grossmann Hattingen

Rechtsanwalt und Notar in Hattingen
                                       Rechtsanwalt und Notar Peter Großmann